Startseite · AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ZACK ZACK SERVICE — Inhaber Titenko Valentyn · Carl-Thieme-Straße 28, 01705 Freital · Kleinunternehmer gem. § 19 UStG · Stand: 09.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZACK ZACK SERVICE (nachfolgend „Auftragnehmer") und Kunden („Auftraggeber") über Reparatur-, Wartungs-, Inspektions-, HU/AU-Vorbereitungs- und sonstige Kfz-bezogene Werkstattleistungen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) ebenso wie gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen des Kunden — telefonisch, per WhatsApp, E-Mail, über das Online-Terminanfrageformular oder persönlich — stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Auftragnehmer erstellt nach Sichtung des Fahrzeugs einen Kostenvoranschlag, der unverbindlich (§ 632 Abs. 3 BGB) oder verbindlich für 14 Kalendertage gekennzeichnet sein kann.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des KV durch den Auftraggeber: schriftlich/textförmlich, durch Unterzeichnung des Auftragsformulars oder durch Übergabe des Fahrzeugs.
(4) Online-Terminanfragen sind ausschließlich terminliche Reservierungen für ein persönliches Beratungsgespräch — sie stellen keinen verbindlichen Werkstattauftrag dar.
§ 3 Leistungsumfang und Erweiterungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag bzw. dem angenommenen Kostenvoranschlag.
(2) Stellen sich zusätzliche Arbeiten als erforderlich heraus, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich kontaktieren und die Mehrkosten vor Ausführung freigeben lassen.
(3) Eine eigenmächtige Ausführung von Mehrarbeiten erfolgt nur, wenn die Mehrkosten 15 % des Auftragsvolumens nicht übersteigen, zur Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und der Auftraggeber kurzfristig nicht erreichbar ist.
§ 4 Preise und Vergütung
(1) Es gelten die im Auftrag bzw. KV vereinbarten Preise. Stundenverrechnungssatz Werkstatt: 80,00 € pro angefangener Arbeitsstunde. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; gemäß § 19 UStG wird auf den Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer aufgeschlagen und nicht ausgewiesen. Der ausgewiesene Betrag ist somit der vom Auftraggeber zu zahlende Endpreis.
(2) Material und Ersatzteile werden zu den jeweils aktuellen Listenpreisen berechnet (zzgl. einer marktüblichen Beschaffungs- und Handlingspauschale, soweit im KV ausgewiesen).
(3) Eine Überschreitung des verbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers (§ 650 BGB analog, § 632a BGB).
(4) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist für Verbraucher in der Regel kostenlos. Bei umfangreichen Diagnose-/Demontagearbeiten (z. B. Auslesen Steuergerät, Teil-Demontage zur Schadensermittlung) kann ein Aufwandsersatz von bis zu 50,00 € berechnet werden, soweit der Auftraggeber hierauf vorab hingewiesen wurde (§ 632 Abs. 3 BGB).
§ 5 Annahmeverzug, Lager- und Standgeld
(1) Das Fahrzeug ist nach Mitteilung der Abholbereitschaft spätestens binnen 7 Kalendertagen abzuholen.
(2) Ab dem 15. Kalendertag nach Mitteilung kann ein Stand-/Lagergeld in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag berechnet werden.
(3) Nach 3 Monaten Annahmeverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sein Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) durch öffentliche Versteigerung zu verwerten.
§ 6 Zahlung, Verzug
(1) Die Vergütung ist bei Abholung sofort und ohne Abzug in bar, per EC-/Girocard oder per Sofortüberweisung zur Zahlung fällig. Bei Rechnungsstellung gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung (§ 320 BGB) bzw. unter Geltendmachung des Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (Verbraucher gem. § 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkten (Unternehmer gem. § 288 Abs. 2 BGB) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht
(1) Eigentumsvorbehalt: Material und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB): Dem Auftragnehmer steht für seine Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu.
§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsbestimmungen.
(2) Verjährungsfrist: 2 Jahre gegenüber Verbrauchern (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), 12 Monate gegenüber Unternehmern (Ausnahmen: Schadensersatz aus Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Personenschäden).
(3) Nacherfüllung: Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers. Bei zweimaligem Fehlschlagen kann der Auftraggeber mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(4) Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer (§ 377 HGB): Offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen rügen, sonst gilt Genehmigung.
(5) Für Verschleißteile (Bremsbeläge, Reifen, Wischer, Lampen, Filter, Batterien) gilt Gewährleistung nur für das Teil und die Fachgerechtigkeit des Einbaus, nicht für nutzungsbedingte Abnutzung.
§ 9 Haftungsbegrenzung, Fahrzeug- und Schlüsselübergabe
(1) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
(4) Schlüssel- und Fahrzeugübergabe: Die Übergabe des Fahrzeugs und Fahrzeugschlüssels erfolgt persönlich gegen Quittung oder über die ausgewiesene Schlüsselbox/Briefkasten am Werkstatt-Standort. Mit der Hinterlegung in einer vom Auftragnehmer bezeichneten Schlüsselbox erkennt der Auftraggeber an, dass das Verlustrisiko auf den Auftragnehmer erst mit erfolgter Entnahme durch dessen Personal übergeht. Bis dahin verbleibt das Risiko beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet ab Übernahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Verwahrung des Fahrzeugs.
(5) Wertgegenstände im Fahrzeug: Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Laptops, Werkzeuge, persönliche Dokumente) ist ausgeschlossen, soweit diese nicht ausdrücklich angezeigt, schriftlich aufgenommen und gesondert in Verwahrung genommen wurden. Wir empfehlen dringend, Wertgegenstände vor der Fahrzeugübergabe zu entnehmen.
(6) Ausgenommen von vorstehenden Beschränkungen bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und aus arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 10 Datenschutz
Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort: Geschäftssitz Freital.
(3) Gerichtsstand: Gegenüber Kaufleuten/juristischen Personen ausschließlich Amtsgericht/Landgericht Dresden.
(4) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.